Industriemeister/-in Chemie (IHK)
Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung (inkl. Ausbildereignungsprüfung). Das Tätigkeitsfeld des Industriemeisters beschränkt sich schon lange nicht mehr auf die klassischen Bereiche Ausbildung, Fertigung und Instandhaltung. In zunehmendem Maße gewinnen planende, steuernde und überwachende Aufgaben an Priorität. Mit dieser Ausbildung eignen Sie sich das für Führungspositionen erforderliche Wissen an und sind zudem in der Lage, Mitarbeiter zu führen, Arbeitsabläufe zu organisieren und Ausbildungen durchzuführen. Industriemeister in der Fachrichtung Chemie verfügen über detaillierte Kenntnisse in ihrem Fachbereich. Dazu gehören chemische Verbindungen, Flüssigkeiten und Gase, Prozesstechnik für die Herstellung von anorganischen und organischen Produkte sowie Umweltschutz.
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsbereich "Chemische Produktion"
- Verfahrenstechnik und Anlagentechnik
- Chemische Prozesse und Verfahren
- Prozessleittechnik
- Personalführung und -entwicklung
- Betriebliches Kostenwesen
- Verantwortliches Handeln im Betrieb
- Qualitätsmanagement
- Information und Kommunikation
- Automatisierungs- und Prozessleittechnik
- Technologie
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
- abgeschlossene Berufsausbildung der Fachrichtung Chemie oder
- abgeschlossene Berufsausbildung in sonstigem anerkannten Ausbildungsberuf und anschließend mind. 1 Jahr Berufspraxis in der Fachrichtung Chemie oder
- mind. 4 Jahre Berufspraxis in der Fachrichtung Chemie
- Ablegen des Prüfungsteils ?Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation? (darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen) und
- abgeschlossene Berufsausbildung in der Fachrichtung Chemie und mind. 1 Jahr Berufspraxis in der Fachrichtung Chemie
- abgeschlossene Berufsausbildung in sonstigem anerkannten Ausbildungsberuf und mind. 2 Jahre Berufspraxis in der Fachrichtung Chemie
- mind. 5 Jahre Berufspraxis in der Fachrichtung Chemie und
- Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gem. der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen des 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind.



