Industriemeister/-in Metall (IHK)
Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung (inkl. Ausbildereignungsprüfung). Dieser Lehrgang kombiniert sachliche, organisatorische und führungsspezifische Fähigkeiten. Absolventen sind in der Lage, Mitarbeiter zu führen, Arbeitsabläufe zu organisieren und Ausbildungen durchzuführen. Der Besuch dieses Lehrganges eröffnet die Möglichkeiten, als Führungskraft in den Bereichen Produktions- und Arbeitsorganisation, Sicherheitstechnik, Umweltschutz, Logistik und techn. Kundendienst sowie im Qualitäts- und Kostenmanagement tätig zu werden.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsbereich Technik
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik
Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeitssicherheit, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Ausbildung der Ausbilder
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem Metallberuf oder
- abgeschlossene Berufsausbildung in sonstigem anerkannten Ausbildungsberuf und mind. 2 Jahre Berufspraxis in der Fachrichtung Metall oder
- mind. 4 Jahre Berufspraxis in der Fachrichtung Metall
- Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation", darf nicht länger als 5 Jahre zurück liegen und
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem Metallberuf und mind. 1 Jahr Berufspraxis in der Fachrichtung Metall oder
- abgeschlossene Berufsausbildung in sonstigem anerkannten Ausbildungsberuf und mind. 3 Jahre Berufspraxis in der Fachrichtung Metall oder
- mind. 5 Jahre Berufspraxis in der Fachrichtung Metall
- Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gem. der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen des 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind.



