Rechtsfachwirt/-in

Vorbereitung auf die Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Die Anforderungen an Führungskräfte in Anwaltskanzleien und Notariaten sind deutlich gestiegen. Moderne Kommunikationssysteme haben die Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe verändert. Fundierte Rechtskenntnisse sind nötig, um Fälle richtig einzuordnen, in Datenbanken zu recherchieren und präzise Vorlagen zu erarbeiten, die den Anwalt oder Notar entlasten. Das neu geschaffene Berufsbild des Rechtsfachwirtes trägt diesen Veränderungen Rechnung. Die Rechtsfachwirtin und der Rechtsfachwirt sind qualifizierte Praktiker, die das Kanzleipersonal führen und den gesamten Betriebsablauf managen. Für ihre Funktion als Mittler zwischen Anwalt und Mandant besitzen sie Kenntnisse im Vertrags-, Prozess- und Familienrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht. Dank ihrer umfassenden Ausbildung im Büromanagement sind sie in der Lage, die Arbeitsabläufe zu optimieren, die Bücher zu führen und Abrechnungen nach dem Kosten- und Gebührenrecht zu erstellen.

Lehrgangs-/Studieninhalte
  • Handlungsbereich "Büroorganisation und -verwaltung"
  • Handlungsbereich "Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung"
  • Handlungsbereich "Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht"
  • Handlungsbereich "Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht"
Voraussetzungen
bestandene Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellter oder Notarfachangestellter und danach mind. 2 Jahre Berufspraxis in der Kanzlei eines Rechtsanwalts oder Notars oder mind. 2 Jahre Berufspraxis in einer vergleichbaren Tätigkeit
oder
ohne bestandene Abschlussprüfung mind. 6 Jahre Ausübung einer vergleichbaren Tätigkeit
Unterrichtszeiten
voraussichtlich freitags von 17:00 bis 20:15 Uhr und samstags von 8:00 bis 13:00 Uhr
Beginn
19.10.2012
Dauer
12 Monate
Unterrichtsstunden
ca. 400 UST
Kosten
24 Monatsraten à 100 Euro, insgesamt 2.400 Euro (einschl. Lehr- und Lernmittel) Die Prüfungsgebühr wird von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf erhoben und ist gesondert zu zahlen.
Förderungsmöglichkeiten
Finanzielle Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG): Der Lehrgang erfüllt die Voraussetzungen des AFBG. Dadurch ist ein Zuschuss in Höhe von 30 % zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren möglich. Der Zuschuss ist einkommensunabhängig und braucht nicht zurückgezahlt werden. Der restliche Betrag wird zusätzlich mit einem zinsgünstigen Darlehen gefördert.
Weiterbildungen für
Berufstätige
Standorte
Duisburg
Ansprechpartner/-in
Claudia Busch
Telefon: 0203 306-3443
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