Immobilien-Experte klärt auf

BCW-Forum Immobilien zum Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

Seit mehr als 100 Tagen gilt das neue Widerrufsrecht bei Maklerverträgen – und doch herrscht noch immer große Unsicherheit bei Maklern und Hausverwaltern: Welche Rechte erhalten Verbraucher zu Lasten von Maklern und Hausverwaltern? Welche Fristen müssen beachtet werden? Als Immobilien-Kompetenzzentrum bietet das BildungsCentrum der Wirtschaft am 19. November in Essen Aufklärung: In einem umfassenden Vortrag führt BCW-Immobilienexperte Norbert Moormann in das neue Widerrufsrecht ein. Die Teilnahme ist kostenlos.

„Mit dem neuen Widerrufsrecht hat der Gesetzgeber den Verbrauchern – dies können Eigentümer oder Vermieter aber auch Kauf- oder Mietinteressenten sein, die einen Maklervertrag abschließen – das Recht eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen den Maklervertrag zu widerrufen. Dabei muss aber einiges beachtet werden. Beispielsweise gilt das nur bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Immobilienmaklers über das Internet, per Telefon, E-Mail oder Brief geschlossen werden“, sagt Moormann, Dozent und Pädagogischer Leiter der IHK-Zertifikatslehrgänge Immobilien am BCW. „Nicht zu Unrecht sorgt die neue Regelung für Unsicherheit bei Maklern und Verwaltern.“

Wer das neue Widerrufsrecht verstehen möchte, hat beim BCW-Forum Immobilien Gelegenheit dazu. Darüber hinaus soll auch die neue Meldepflicht für Verwalter und Eigentümer für Heizungs- und Wassermessgeräte ein Thema sein.

Der Vortrag findet am 19. November um 18.30 Uhr im BCW Hörsaalzentrum, Herkulesstraße 32,in 45127 Essen statt. Anmeldung über die Zentrale Studienberatung unter 0800 2012345 (gebührenfrei).