Das müssen Weiterbildungswillige jetzt beachten

Bildungsscheck 2015

Im vergangenen Jahr konnten Beschäftigte ihre Weiterbildungen noch bis maximal 2.000 Euro über den Bildungsscheck finanzieren und erhielten die Hälfte der Seminarkosten zurück – 2015 ist die Fördersumme zwar geringer, dafür setzt das NRW-Arbeitsministerium jetzt auf Nachhaltigkeit: Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), werden zwar immer noch 50 Prozent der Kurskosten übernommen, aber maximal 500 Euro. Gleichzeitig möchte man unnötigen Ausgaben entgegenwirken, so dass die geförderte Weiterbildung auch mindestens 500 Euro kosten muss.

Eine Beispielrechnung: Die Weiterbildung kostet 650 Euro – das Ministerium übernimmt 50 Prozent, also 325 Euro. Den Rest trägt das Unternehmen oder der Beschäftigte selbst. Eine Weiterbildung im Wert von weniger als 500 Euro wird allerdings nicht über den Bildungsscheck gefördert. Die neue Ausrichtung des Bildungsschecks richtet sich auch an Zuwanderer und Zuwanderinnen, die so vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Aber auch Un- und Angelernte sind angesprochen, die mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen möchten.

Weitere Eckdaten:

  • Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 EUR) nicht übersteigt.
  • Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten können im Zeitraum von zwei Kalenderjahren maximal zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten beantragen – ausgenommen ist der öffentliche Dienst. Der Betrieb trägt den Eigenanteil.
  • Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000 EUR) mit einem maximalen Zuschuss von 500 EUR (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000 EUR).

Auch alle anderen Beschäftigten sind eingeladen nach der Förderung zu fragen - entscheidend ist die Einkommensgrenze und die Größe des Arbeitgebers. Weitere Infos, auch zu den Beratungsstellen, finden Sie auf unserer Website unter Finanzierungsmodelle.