Sonderveranstaltung am 19. April in Essen

GLÜCK AUFstieg - Weiterbildungskosten steuerlich absetzen und durch Förderungen profitieren

Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen ist nicht nur eine Frage von beruflichem Ehrgeiz, auch finanzielle Mittel spielen für die Realisierung eine wichtige Rolle. Was viele nicht wissen: Die Kosten für Fort- und Weiterbildungen werden von Bund und Ländern gefördert und können steuerlich geltend gemacht werden. Gerade das Aufstiegs-BaföG mit einer möglichen Lehrgangs-Förderung von bis zu 40 Prozent, ermöglicht vielen Interessenten eine Weiterbildungsmaßnahme erst wahrzunehmen.

Das BildungsCentrum der Wirtschaft in Essen lädt am 19. April, 18 Uhr zu einer Veranstaltung ein, bei der Weiterbildungsinteressierte über alle Förderungsmöglichkeiten informiert werden. Darüber hinaus erläutert der Steuerberater und FOM Dozent Stefan Gottwald, welche Kosten für Fort- und Weiterbildungen steuerlich geltend gemacht werden können und wie dies genau funktioniert.

Kompakt:

„GLÜCK AUFstieg - Weiterbildungskosten steuerlich absetzen und durch Förderungen profitieren!“
19. April 2018, 18:00-20:00 Uhr
BildungsCentrum der Wirtschaft, Herkulesstraße 32, 45127 Essen. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldungen nimmt Roman Tolstych unter roman.tolstych@bcw-gruppe.de oder unter 0201 81004 - 332 entgegen.