+++ IT-Fachkräfte aufgepasst! Starten Sie am 2. September Ihre berufsbegleitende Fortbildung (IHK) zum/zur Berufsspezialistin/-en z. B. für Systemintegration und Vernetzung oder IT-Beratung! +++ IT-Fachkräfte aufgepasst! Starten Sie am 2. September Ihre berufsbegleitende Fortbildung (IHK) zum/zur Berufsspezialistin/-en z. B. für Systemintegration und Vernetzung oder IT-Beratung! +++ IT-Fachkräfte aufgepasst! Starten Sie am 2. September Ihre berufsbegleitende Fortbildung (IHK) zum/zur Berufsspezialistin/-en z. B. für Systemintegration und Vernetzung oder IT-Beratung! +++ IT-Fachkräfte aufgepasst! Starten Sie am 2. September Ihre berufsbegleitende Fortbildung (IHK) zum/zur Berufsspezialistin/-en z. B. für Systemintegration und Vernetzung oder IT-Beratung! +++ IT-Fachkräfte aufgepasst! Starten Sie am 2. September Ihre berufsbegleitende Fortbildung (IHK) zum/zur Berufsspezialistin/-en z. B. für Systemintegration und Vernetzung oder IT-Beratung! +++ IT-Fachkräfte aufgepasst! Starten Sie am 2. September Ihre berufsbegleitende Fortbildung (IHK) zum/zur Berufsspezialistin/-en z. B. für Systemintegration und Vernetzung oder IT-Beratung! +++ IT-Fachkräfte aufgepasst! Starten Sie am 2. September Ihre berufsbegleitende Fortbildung (IHK) zum/zur Berufsspezialistin/-en z. B. für Systemintegration und Vernetzung oder IT-Beratung! +++ IT-Fachkräfte aufgepasst! Starten Sie am 2. September Ihre berufsbegleitende Fortbildung (IHK) zum/zur Berufsspezialistin/-en z. B. für Systemintegration und Vernetzung oder IT-Beratung! +++ IT-Fachkräfte aufgepasst! Starten Sie am 2. September Ihre berufsbegleitende Fortbildung (IHK) zum/zur Berufsspezialistin/-en z. B. für Systemintegration und Vernetzung oder IT-Beratung! +++ IT-Fachkräfte aufgepasst! Starten Sie am 2. September Ihre berufsbegleitende Fortbildung (IHK) zum/zur Berufsspezialistin/-en z. B. für Systemintegration und Vernetzung oder IT-Beratung! +++ IT-Fachkräfte aufgepasst! Starten Sie am 2. September Ihre berufsbegleitende Fortbildung (IHK) zum/zur Berufsspezialistin/-en z. B. für Systemintegration und Vernetzung oder IT-Beratung! +++

FORTBILDUNG FÜR BERUFSTÄTIGE

Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung (IHK)

Software treibt digitale Innovationen voran – und damit wächst der Bedarf an qualifizierten Entwicklerinnen und Entwicklern. Ob zur Vertiefung nach der IT-Ausbildung oder als technischer Quereinstieg: Die 9-monatige IHK-Fortbildung zur/zum „Geprüften Berufsspezialistin/-en für Softwareentwicklung (IHK)“ macht Sie fit für anspruchsvolle Aufgaben in diesem zukunftssicheren Berufsfeld.

Softwarelösungen entwickeln, verbessern und professionell umsetzen

Unternehmen sind auf passgenaue, leistungsfähige Software angewiesen. In der Fortbildung lernen Sie, individuelle Anwendungen gezielt zu konzipieren, effizient umzusetzen und Entwicklungsprozesse strukturiert zu steuern. Sie analysieren Kundenanforderungen, entwerfen individuelle Lösungen und verbessern bestehende Systeme kontinuierlich durch Tests und Qualitätssicherung. Ergänzend erwerben Sie Kompetenzen in der Dokumentation, Anwenderschulung und technischer Kommunikation.
Der Lehrgang bereitet gezielt auf die IHK-Prüfung vor. Und das Beste: Mit dem erfolgreichen Abschluss erfüllen Sie nicht nur die Zulassungsvoraussetzung für den weiterführenden „Bachelor Professional in IT“ – Ihre Prüfung wird sogar vollständig angerechnet. So sparen Sie Zeit und bauen Ihre Qualifikation nahtlos weiter aus.

Für die Prüfung ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:

(1) Zur Prüfung ist zugelassen, wer die Anforderungen des § 53b des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  • den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.

(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.

 

Lern- und Arbeitsmethodik

Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren

  • Analysieren und Planen der Softwarearchitektur
  • Entwickeln von Softwarearchitekturen
  • Sicherstellen der Produktqualität
  • Software- und Anwendungsdokumentation erstellen
  • Übergeben und Einführen des Systems
  • Evaluation als Basis kontinuierlicher Verbesserung durchführen
  • Organisatorische und rechtliche Vorgaben
  • Projektunterstützung und -koordination

 

 

Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung (IHK)

KURZ & KOMPAKT

Zeitmodell:
    abends/samstags
Ort:
    Essen
Dauer:
    ca. 9 Monate
Abschluss: Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung (IHK)

Ihre Ansprechpartnerin

in Essen Nadine Barutzki M.A. 0201 81004-132 nadine.barutzki@bcw-weiterbildung.de

Veranstaltungsort, Unterrichtszeiten und Kosten

In Essen, abends/samstags

UNTERRICHTSZEITEN

Beginn 02.09.2025

Abschluss Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung (IHK)

Dauer ca. 9 Monate

Unterrichtsstunden ca. 300 UE, davon ca. 50 % in virtueller Form

voraussichtlich 2x wöchentlich von 18:00 - 21:15 Uhr und 1-2x monatlich samstags von 08:30 - 15:30 Uhr. Kombination aus ortsunabhängigen Live-Webinaren und Präsenzunterricht vor Ort im Schulungszentrum.

KOSTEN

Seminar-/ Lehrgangsgebühr

3.960,00 Euro, zahlbar in 9 Monatsraten à 440,00 Euro oder in 18 Monaten à 220,00 Euro (einschl. Lehrmaterialien).

Fördermöglichkeiten

Es bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Weitere Informationen unter aufstiegs-bafoeg.de

FAQ