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Förderung & Finanzierung

Möglichkeiten der Förderung

Ein erster Überblick

Zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung bzw. der Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden stehen Ihnen unterschiedliche Finanzierungsmodelle und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht. 

Gerne beraten wir Sie auch im persönlichen Gespräch – telefonisch und vor Ort an den Standorten in Essen und Duisburg. Oder besuchen Sie unseren regelmäßig stattfindenden Informationsabend. Die Teilnahme ist kostenfrei. 


Sondermodell Lehrgangsfinanzierung

Monatsraten reduzieren oder über einen längeren Zeitraum aussetzen, also den Zahlungszeitraum insgesamt strecken – zinslos und ohne jegliche Zusatzkosten: Mit diesem Finanzierungsmodell unterstützt die BCW Weiterbildung Lehrgangsteilnehmende, die aktuell durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Denn wir wollen, dass sie auch in dieser Situation eine berufsbegleitende Weiterbildung beginnen oder fortsetzen und zu Ende führen können.

Zahlungsbeispiele finden Sie nach einem Klick hier:

Sprechen Sie mit den Beratern der BCW Weiterbildung.


Aufstiegs-BAföG: bis zu 75% Förderung sichern

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden mehr als 700 Fortbildungen gefördert – darunter auch ein Großteil der BCW Aufstiegsfortbildungen. Teilnehmende einer förderfähigen Fortbildungsmaßnahme erhalten, unabhängig von Einkommen und Alter, einen 50%igen Kostenzuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Für den Rest der Kosten besteht Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen, das bei erfolgreich absolvierter Prüfung nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss. Auf diese Weise können Sie von einer Gesamtförderung von bis zu 75% profitieren.

Wie funktioniert die Förderung durch Aufstiegs-BAföG?

Schritt 1
Unabhängig von Einkommen und Alter 50% Kostenzuschuss vom Staat zu den Lehrgangskosten

Schritt 2
Die verbleibenden Lehrgangskosten zinsfrei mit einem KfW-Kredit finanzieren

Schritt 3
Nach erfolgreichem Abschluss die Kosten nochmals um 50% reduzieren per Antrag bei der KfW-Bank

Hinweis: Die Prüfungsgebühren der IHK sind ebenfalls förderfähig.

Beispielrechnung
Gepr. Wirtschaftsfachwirt

Lehrgangsgebühren (exklusive Lehrmaterialien) 3.060,00 €
Abzgl. 50 % Aufstiegs-BAföG 1.530,00 €

Restbetrag (KfW-Darlehen) 1.530,00 €
Abzgl. 50 % (KfW-Darlehen bei bestandener Prüfung) 765,00 €

Tatsächliche Kosten (Rückzahlung an KfW-Bank) 765,00 €

Beispielrechnung
Industriemeister Metall

Lehrgangsgebühren (exklusive Lehrmaterialien) 4.895,00 €
Abzgl. 50 % Aufstiegs-BAföG 2.447,50 €

Restbetrag (KfW-Darlehen) 2.447,50 €
Abzgl. 50 % (KfW-Darlehen bei bestandener Prüfung) 1.223,75 €

Tatsächliche Kosten (Rückzahlung an KfW-Bank) 1.223,75 €

Angaben gelten nur für Selbstzahler und sind unverbindlich.

Mehr Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de


Die Begabtenförderung

Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) fördert Berufseinsteiger unter 25 Jahren, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben und sich im Anschluss beruflich weiterqualifizieren möchten. Nach Bewerbung und Aufnahme in das Stipendienprogramm können Sie einen Gesamtförderbetrag von bis zu 7.200 Euro beantragen. 

Mehr Informationen zum Weiterbildungsstipendium


Eine Förderung durch das Finanzamt…

… ist möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Maßnahme beruflich veranlasst ist. Dann sind Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen in vollem Umfang als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Informieren Sie sich dazu auch unter: www.finanzverwaltung.nrw.de


Eine Förderung bei Rehabilitation…

… kann für Sie in Frage kommen, wenn Sie Ihren erlernten Beruf wegen einer Erkrankung nicht mehr ausüben können. Die Förderung erfolgt in diesem Fall über die gesetzliche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft als Träger. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.bgw-online.de


Der Bildungsscheck NRW…

Bereits seit 2006 fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der bisherige Bildungsscheck wurde zum 30. Juni 2024 aus förderrechtlichen Gründen eingestellt. Das Land wird zukünftig aber weiterhin eine flexible Unterstützung für berufliche Weiterbildungen anbieten. Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Herbst 2024 zur Verfügung stehen. 

Es ist geplant, auch weiterhin Personen mit geringerem Einkommen mit einer Bezuschussung von 50 Prozent und maximal 500 Euro der Weiterbildungskosten zu unterstützen. Die Antragstellung soll dabei unmittelbarer, direkt und digital durch die Bürgerinnen und Bürger erfolgen und durch eine optionale zentrale Beratung bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) unterstützt werden.

Wir informieren an dieser Stelle, sobald die neue Förderung geregelt und veröffentlicht ist.

. www.mags.nrw/bildungsscheck


Bei der Eigenfinanzierung…

… tragen Sie die Lehrgangsgebühren als Teilnehmer selbst. Nutzen Sie beim BCW die komfortable Möglichkeit der bequemen monatlichen Ratenzahlung. Nähere Infos zu diesem Angebot erhalten Sie bei unseren Beraterinnen und Beratern.