Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in (IHK)
Die fortschreitende Globalisierung, größere Märkte und immer komplexer werdende Tätigkeitsfelder in der Industrie steigern den Bedarf an gutqualifizierten Arbeitskräften. Die attraktive, 12-monatige Fortbildung zum/zur geprüften Industriefachwirt/-in trägt dieser Entwicklung Rechnung und qualifiziert Sie zum kaufmännischen Spezialisten in der Industrie.
Ihr Aufstieg zur Fach- und Führungskraft in der Industrie
Vom Einkauf über Buchhaltung bis zum Vertrieb - die Tätigkeitsfelder des Industriefachwirtes sind vielseitig und seine Einsatzbereiche sind Industrieunternehmen aller Branchen. Die Fortbildung zum/zur geprüften Industriefachwirt/-in (IHK), die samstags und an einem Abend in der Woche am Schulungszentrum Essen stattfindet, vermittelt das entsprechende Know-how: Auf der Grundlage wirtschaftsbezogener Qualifikationen wie Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen oder Unternehmensführung ist der/die Industriefachwirt/-in in der Lage, innerbetriebliche Vorgänge in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einzuordnen und daraus Entscheidungen abzuleiten. Die handlungsspezifischen Qualifikationen z. B. Finanzwirtschaft in Industrieunternehmen, Produktionsprozesse und Wissens- und Transfermanagement qualifizieren den/die Industriefachwirt/-in und bereiten umfassend auf neue berufliche Aufgaben mit höheren Anforderungen vor. Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Voraussetzungen
(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällten ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Industriefachwirtes" und einer "Geprüften Industriefachwirtin" nach § 1 Absatz 2 haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Lehrgangsinhalte (Auszug)
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Volks- und Betriebswirtschaft
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
- Unternehmenszusammenschlüsse
Rechnungswesen
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
- Planungsrechnung
Recht und Steuern
- BGB Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht
- Handelsgesetzbuch
- Arbeitsrecht
- Steuerrechtliche Bestimmungen
- Grundbegriffe
- Unternehmensbezogene Steuern
- Abgabenordnung
Unternehmensführung
- Betriebsorganisation
- Unternehmensleitbild, -philosophie, -kultur und Corporate Identity
- Planung
- Aufbauorganisation, Ablauforganisation
- Analysemethoden
- Personalführung
- Personalentwicklung
Handlungsspezifische Qualifikationen
Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Investitionsrechnung
- Finanzierung
- Angewandte Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling
Produktionsprozesse
- Produktionsplanung
- Produktionssteuerung
- Produktionstechnische Rahmenbedingungen
- Bedarfsermittlung
- Beschaffungsmarkt und Einkauf
- Lager und Transportwesen
- Entsorgungslogistik
Marketing und Vertrieb
- Marketingplanung
- Marketinginstrumentarium
- Vertriebsmanagement
- Internationale Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung
- Spezielle Rechtsaspekte
Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
- Betriebliche Organisation und Organisationsentwicklung
- Personalentwicklung
- Projektmanagement
- Informations- und Wissensmanagement
- Unternehmensentwicklung
- Mitarbeitergespräche
- Konfliktmanagement
- Mitarbeiterförderung
- Ausbildung
- Moderation von Projektgruppen
- Präsentationstechnik
Abschluss: Neben dem Abschluss der IHK-Prüfung als Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-frau können Sie schon bei regelmäßiger Teilnahme ein Teilnahmezertifikat erhalten. Nach Bestehen der Prüfung steht Ihnen neben der Weiterbildung zum/r „Geprüften Betriebswirt/-in (IHK), der höchste IHK-Abschluss innerhalb der beruflichen Weiterbildung, auch der direkte Einstieg zu einem Studium an der FOM Hochschule offen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.fom.de
Abschluss
Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in (IHK)
Veranstaltungsort, Unterrichtszeiten und Kosten
In Essen, abends/samstags
UNTERRICHTSZEITEN
Beginn 12.03.2024
Abschluss Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in (IHK)
Dauer ca. 12 Monate
Unterrichtsstunden ca. 420, davon ca. 30 % in virtueller Form.
voraussichtlich samstags von 8:00 - 15:00 Uhr und 3-4x monatlich wochentags von 18:00 - 21:15 Uhr. Kombination aus ortsunabhängigen Live-Webinaren und Präsenzunterricht vor Ort im Schulungszentrum
KOSTEN
Seminar-/ Lehrgangsgebühr
3.240,00 Euro, zahlbar in 18 Monatsraten á 180 Euro (einschl. Lehrmaterialien). Skripte werden teilweise in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr wird durch die IHK erhoben und ist gesondert zu zahlen.
Fördermöglichkeiten
Es bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Weitere Informationen unter aufstiegs-bafoeg.de
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